

WEREWOLF
WEREWOLF beabsichtigt, auf exklusiver Ebene, Airsoft-Events in der Schweiz zu Planen und Durchzuführen. Schwerpunkt ist die enorme Vielfältigkeit der von uns organisierten Events, welche vom klassischen Airsoftspiel bis hin zur ultimativen, realistischer MilSim reichen.
Ebenso wird enormen Wert auf die Qualität der Events in Punkto Organisation, Schlafmöglichkeiten und Entertainment gelegt.
Nebst Spiel und Spass werden auch Übungen und Schulungen mit anschliessender Analyse organisiert, welche dazu beitragen, dass jeder seine persönlichen Skills verbessern kann, und das Teamwork intensiviert wird.


TEAM WEREWOLF

KLASSISCHES AIRSOFT

KURZE MISSIONEN, STRATEGIE & THEORIE

MILSIM & LÄNGERE, MEHRTÄGIGE SIMULATIONEN

OUTDOOR-EVENTS, SURVIVAL, NAHKAMPF & URBAN EXPLORING

ORGANISATION











Präsident/Squad-Leader, Can "SPECTRE" Fahrion
Vertretung Präsident/Squad-Leader, Andras "HITBOY"
Waffentechnik, Mechaniker, Benny "TOOL"
Die Waffentechniker sind für die allgemeinen Teamwaffen, sowie für die individuellen Waffen der Team-Mitglieder zuständig; Sie helfen mit beim Einstellen von Visieren, Hop-Ups, helfen bei technischen Problemen, nehmen auch mal eine Waffe auseinander und wissen genau, welche Ersatzteile wo und wie nachbestellt werden können. SIe können Probleme bei Waffen schnell erkennen, beheben und sind auch für Schusswaffen-Tests zuständig.
Elektronik
Elektronik-Spezialisten sind für alles zuständig, was mit Elektronik zu tun hat; Sie kennen sich mit fliegenden und fahrenden Drohnen aus, installieren wichtige Programme auf dem Notebook, kennen sich mit Funkgeräten, Nachtsichtgeräten, GPS, mobilem Internet, Auflademöglichkeiten, Generatoren (elektrisch) sowie Action-Cams aus.
Aufbau Camp & Parkour
Spezialisten des Aufbau-Teams sind in der Lage, das Basiscamp innerhalb kürzester Zeit aufzubauen, die Infrastruktur für die Kampfeinheiten bereitzustellen, Küche und Schiessstand, sowie die Lounge einzurichten. Ebenso sind sie für die Organisation und Fragen zuständig, welche die Infrastruktur des Basiscamps betreffen.
Verbrauchsmaterial & Beschaffung, Kevin "Q"
Spezialisten der Beschaffung kümmern sich um alles Verbrauchsmaterial; Dazu gehören; Gegenstände des täglichen Bedarfs, Toilettenpapier aus Altpapier, Feuerzeuge, Brennholz, Batterien, Powerbanks, Verpflegung, Munition, Gas, Kohle für den Grill, Benzin & Diesel, Snacks, etc.
Bewilligung & Behörden
Die Person ist für Abklärungen und die Kontaktaufnahme mit Behörden, Spielfeld-Besitzer, etc. verantwortlich.
Kochen & Verpflegung
Diese Person(en) sind für die Verpflegung des Teams zuständig und bedienen den Grill. Ebenso bereiten Sie andere Mahlzeiten zu und versorgen das Team mit gekühlten Getränken und bedienen in der Lounge.
Medien & Video
Diese Personen filmen als Nichtspieler den Event, sammeln Helm-Aufnahmen von Spielern und statische Kameras, die zuvor auf dem Spielfeld angebracht wurden, ein, machen den Schnitt und sorgen dafür, dass unsere Events auf Video in ansprechender Form festgehalten werden.
Buchhaltung & Sales
Die Verantwortlichen für die Buchhaltung sind für alles finanzielle, Einnahmen, Ausgaben und Statistiken zuständig.
Strategie, Taktiken & Schulungen
Die Personen sind verantwortlich, dass nebst regulären Spielen auch Theorie, Strategie und Taktik vermittelt werden und stellen verschiedene, kürzere Übungsmissionen und Simulationen zusammen, um die Fähigkeiten jedes Einzelnen zu verbessern.

BASISLAGER
ANMELDUNG/ORGA
Kurz vor der Safe Zone befindet sich die Anmeldung. Dort wird von jedem Spieler die Anmeldung (Tickert), seine ID, sowie die Kopie seiner Haftpflicht-Police, überprüft. Danach wird der Spieler angewiesen, seinen Schlafplatz aufzusuchen (gemietete Zeltfläche oder eigenes Zelt), um sich dort umzuziehen, und sich vorzubereiten.
CHRONO-BEREICH FÜR WAFFENFREIHABE (ausserhalb der Safe Zone!)
Danach begibt sich der Spieler zum Chrono-Bereich (ausserhalb der Safe Zone), wo seine Waffe getestet und freigegeben wird.
SCHIESSSTAND, PARKOUR (ausserhalb der Safe Zone!)
Der Spieler kann dann zum Schiesstand und dort sein Hop-Up oder seine Visiere einstellen. Zu speziellen Zeiten werden auf dem Schiess-Parkour Wettbewerbe organisiert, wo es u.A. Airsoft-Waffen zu gewinnen gibt.
BASIS-ZELT (Orga, Zelt 1)
Das Commando-Zelt ist eigentlich für die Orga, wird aber auch als Besprechungsraum bei MilSim-Missionen und für Theorie-Schulungen eingesetzt. Ebenso können im Commando-Zelt Gegenstände gelagert und repariert werden.
AIRSOFT-SHOP (Zelt 2)
Im Airsoft-Shop können nebst typischen Gebrauchsmaterialien wie BB’s, Gas, Schnelllader, etc. auch Waffen, Gittermasken, Handschuhe und weitere Airsoft- und Outdoor-Artikel zu fairen Preisen erworben werden. Ebenfalls findet man im Shop auch eine kleine Auswahl an Lebensmitteln und Snacks (Snickers, Chips, etc.) sowie stark vergünstigte LOUIS XIV Energy-Drinks.
SCHLAFMÖGLICHKEITEN (Zelt 3, 4 und weitere)
Es stehen Zelte zum Schlafen für Gäste und Team-Mitglieder jederzeit zur Verfügung und sind bereits aufgebaut. Nur eine Schlafmatte, sowie den Schlafsack muss vom Spieler selbst mitgebracht werden.
FAHRZEUGE
Es stehen auf dem Spielfeld teilweise Fahrzeuge zur Verfügung, welche durch die Spieler verwendet werden können. Die Fahrzeuge werden jedoch auch von der Orga, u.A. für Notfälle eingesetzt.
LOUNGE-BEREICH
Für Pausen oder nach dem Spiel steht eine bequeme Sofa-Lounge für die Spieler bereit. Die Lounges werden bedient und laden zum Entspannen und Chillen ein.
OUTDOOR-KINO
Das Outdoor-Kino wird auch für Schulungsvideos verwendet - Am Abend werden jedoch passende Actionfilme und Kriegsfilme gezeigt, um ein unvergessliches Kinoerlebnis zu gewährleisten.
FESTZELT, GRILL & ESSBEREICH
Unter dem grossen Festzelt befindet sich der Essbereich mit vielen Tischen und Stühlen. Ebenso ist dort auch unseren (bedienter) Grillstand mit professionellem Gastrogrill anzutreffen. Hier werden Spieler bedient, und können sich an der grossen Auswahl des Buffets erfreuen. Für gekühlte Getränke und Lebensmittel ist jederzeit gesorgt.
ENERGIE & STROM
Strom erzeugen wir mit 2 unabhängigen Generatoren, Solar-Panels und Power-Banks. Dadurch ist ein konstanter Energiefluss gesichert. Es können Notebooks, Tablets, AEG-Akkus, etc. aufgeladen werden. Die Generatoren speisen auch die Lautsprecher, welche während dem Spiel realistische Kriegsgeräusche simulieren.
HUNDE-BEREICH
Für Hundehalter gibt es die Möglichkeit, den Hund in der Safe Zone zur Hundesitting-Station zu bringen. Dort wird der Vierbeiner unterhalten, und kann sich geschützt in einem separat abgesperrten Bereich innerhalb der Safe Zone austoben. Es wird während dem Spiel darauf geachtet, dass das Tier optimal versorgt wird (Wasser, etc.)
BEZAHLUNG & SICHERHEIT
An allen Werewolf-Events besteht grundsätzlich die Möglichkeit BAR, mit EC-Karte oder KREDIT-Karte zu bezahlen. Dies erhöht automatisch die Sicherheit im Bezug auf Diebstähle. Auch können Waffen, etc. im Zelt der Orga abgegeben werden, welches verschlossen wird.

REGLEMENT
Inhaltsverzeichnis
I. Abschnitt – Begriffsbestimmungen
§1 Airsoft-Sportgeräte
§2 Vollautomatische Airsoft-Sportgeräte
§3 Halbautomatische Airsoft-Sportgeräte
§4 Airsoft-Scharfschützen-Sportgeräte
§5 Airsoft- Pistolen und –Revolver
§6 Sonder-Airsoft-Sportgeräte
§7 Munition (BB’s)
§8 Sicherheitsabstand
§9 Schiedsrichter
II. Abschnitt – Spielregeln
§10 Mindestalter
§11 Auftreten vor und nach Veranstaltungen
§12 Überprüfung vor Spielbeginn
§13 Uniformen und Abzeichen
§14 Augenschutz
§15 Schussverbot
§16 Trefferanzeige
§17 Shot-Regelung
§18 Sicherheit außerhalb des Spielareals
§19 Zusatzausrüstungen und Zielhilfen für Airsoft-Sportgeräte
§20 Alkohol, Tabak und Drogen
§21 Politische und religiöse Aktivitäten
§22 Fahrzeuge und Drohnen
§21 Schlafplätze (Zelte)
§22 Toiletten
§23 Naturschutz und Littering
III. Abschnitt – Strafbestimmungen
§24 Strafkatalog
§25 Verwarnung
§26 Ausschluss vom laufenden Spiel
§27 Ausschluss von der Veranstaltung
I. Abschnitt – Begriffsbestimmungen
§1 Airsoft-Sportgeräte
(1) Airsoft-Sportgeräte sind Waffen-Replikate, die mittels Gas oder mit technisch freigemachter Energie angetrieben werden und BB’s (Kugeln) mit einem Durchmesser von 6mm oder 8mm verschießen.
§2 Vollautomatische Airsoft-Sportgeräte
(1) Als vollautomatisch gelten jene Airsoft-Sportgeräte, die aufgrund ihrer Bauart durch einmaliges Betätigen des Abzuges eine rasche Schussfolge abzugeben vermögen und sich
selbstständig nach jedem Schuss laden.
(2) Vollautomatische Airsoft-Sportgeräte weisen eine mit BB 0,2g eine Mündungsgeschwindigkeit von maximal 420 fps auf.
§3 Halbautomatische Airsoft-Sportgeräte
(1) Als halbautomatisch gelten jene Airsoft-Sportgeräte, die aufgrund ihrer Bauart nur zur Abgabe einzelner Schüsse fähig sind und halbautomatisch nachladen oder manuell geladen
werden müssen.
(2) Halbautomatische Airsoft-Sportgeräte weisen eine Mündungsgeschwindigkeit von maximal 450 fps auf.
§4 Airsoft-Scharfschützen-Sportgeräte (Airsoft-Sniper)
(1) Als Airsoft-Scharfschützen-Sportgeräte gelten jene Airsoft-Sportgeräte, welche unabhängig von ihrer Antriebsenergie manuell oder halbautomatisch geladen werden, aufgrund ihrer Bauart nur Einzelschüsse abgeben können.
(2) Airsoft-Scharfschützen-Sportgeräte weisen eine Mündungsgeschwindigkeit von maximal 550 fps auf.
(3) Elektrisch betriebene Airsoft-Scharfschützen-Sportgeräte sind ausschließlich mit frei erwerbbaren Magazinen kleinstmöglicher Kapazität zu verwenden.
(4) Zur Aufrechterhaltung der Spielfähigkeit wird zusätzlich mindestens ein Airsoft-Sportgerät entsprechend den §2, §3 und §5 als Backup empfohlen.
§5 Airsoft-Pistolen und -Revolver
(1) Als Airsoft-Pistolen gelten voll- oder halbautomatische Airsoft-Sportgeräte, welche über eine kurzen Lauf verfügen.
(2) Airsoft-Pistolen weisen eine Mündungsgeschwindigkeit von maximal 420 fps auf.
§6 Sonder-Airsoft-Sportgeräte
(1) Sonder-Airsoft-Sportgeräte sind Airsoft-Sportgeräte, die nicht Airsoft-Sportgeräte im Sinne der §1-5 sind oder gleichzeitig mehrere Schüsse abgeben können.
(2) Sonder-Airsoft-Sportgeräte weisen eine Mündungsgeschwindigkeit von maximal 420 fps auf.
§7 Munition (BB´s)
(1) Als Munition gelten handelsübliche Baby-Bullet (BB’s) mit einem Durchmesser von nicht mehr als 6 mm in den Gewichtsklassen 0,12g; 0,2g; 0,23g; 0,25g; 0,3g; 0,36g und 0,43g (weitere Gewichtsklassen nach Absprache mit Orga möglich).
(2) Es darf ausschließlich biologisch abbaubare Munition verwendet werden.
(3) Die Verwendung von
a. BB’s aus den Werkstoffen
1. Glas
2. Keramik
3. Metall
4. Kunststoff
oder aus deren Verbindung, sowie
b. Farb-, oder Knallmunition oder
c. transparente BB’s ist untersagt.
§8 Sicherheitsabstand
(1) Als Sicherheitsabstand wird jener Radius bezeichnet, innerhalb dessen der Gebrauch von Airsoft-Sportgeräten zu vermeiden ist.
(2) Es sind folgende Entfernungen einzuhalten:
1. Für Airsoft-Sportgeräte gemäß den §2 und §3 5 Meter.
2. Für Airsoft-Sportgeräte gemäß §4 15 Meter.
3. Für Airsoft-Sportgeräte gemäß den §5 und §6 5 Meter.
(3) innerhalb des Sicherheitsabstandes kann die "Shot"-Regel angewendet werden.
§9 Schiedsrichter/Game-Master
(1) Schiedsrichter sind speziell gekennzeichnete Organe des Veranstalters, welche für die Einhaltung des festgesetzten Regelwerks zu sorgen haben.
(2) Sie sind befugt, verhältnismäßige Strafen auszusprechen und grobe Verstöße nach §26 und §27 zu ahnden.
(3) Den Weisungen der Schiedsrichter ist Folge zu leisten.
II. Abschnitt – Spielregeln
§10 Mindestalter
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen weder aktiv noch passiv an Airsoft-Veranstaltungen teilnehmen und das Spielgeschehen nicht als Zuschauer
verfolgen.
(2) Minderjährige werden ausnahmslos der Veranstaltungsstätte verwiesen.
(3) Amtliche Lichtbildausweise sind von allen vereinsfremden Personen zu den Veranstaltungen mitzubringen, um ihre Volljährigkeit zu bestätigen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
(4) Der Veranstalter hat das Recht, Personen, die ihre Volljährigkeit nicht mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisen können, die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern.
§11 Auftreten vor und nach Veranstaltungen
(1) Das Erscheinen zu Veranstaltungen in Tarnkleidung wird geduldet. Das Anlegen von Ausrüstungsgegenständen (Westen, Holster etc.) hat jedoch am Spielareal oder in einem dafür vorgesehenen Bereich statt zu finden.
(2) Das offene Tragen der Spielgeräte vor, während und nach Veranstaltungen ist außerhalb des Spielareals ausdrücklich verboten.
§12 Überprüfung vor Spielbeginn
(1) Alle Airsoft-Sportgeräte werden vor einer Veranstaltung einer fps-Messung unterzogen. Diese Prüfung hat durch die Spielleitung zu erfolgen.
(2) Zur Prüfung sind ausschließlich BB’s der Gewichtsklasse 0,2g zugelassen.
(3) Die Prüfung darf die in den §2, §3, §4, §5 festgesetzten Grenzwerte nicht übersteigen.
(4) Werden die in den §2, §3, §4, §5 angegebenen Geschwindigkeiten übertreten, so hat der betroffene Spieler das Recht, das Airsoft-Sportgerät an Ort und Stelle derart zu modifizieren, um die höchstzulässigen Werte zu unterschreiten.
(5) Verzichtet der Spieler auf sein in Abs.4 beschriebenes Recht,oder verweigert er die Modifikation, so wird das
Airsoft-Sportgerät des Spielers nicht zur Veranstaltung zugelassen.
(6) Es liegt im Ermessen des Veranstalters, dem Spieler das Startgeld zurückzuerstatten oder einzubehalten.
(7) Der Veranstalter hat vor Spielbeginn durch stichprobenartige Überprüfung die Tauglichkeit des Augenschutzes sicher zu stellen.
§13 Uniformen und Abzeichen
(1) Das Tragen von Uniformen, Tarngewändern und dergleichen ist gestattet, solange diese nicht den Schweizerischen Gesetzen widersprechen.
§14 Augenschutz
(1) Jeder Spieler ist verpflichtet, während des gesamten Spiels einen geeigneten Augenschutz zu tragen.
(2) Der Augenschutz muss einen Beschusstest von mindestens 550 fps aus 2m Entfernung bestehen.
(3) Ohne entsprechenden Augenschutz ist sowohl die aktive als auch passive Teilnahme an einem Airsoft-Spiel strengstens untersagt.
§15 Schussverbot
(1) Es ist verboten Airsoft-Sportgeräte innerhalb des Sicherheitsradius und der Sicherheitszone ("Save Zone", neutrale Zone und Pausenräume) zu verwenden.
(2) Die Trefferzonen „Kopf“ und „Hals“ sind verboten, solange ein Treffer auf anderen Körperpartien möglich oder einfacher wäre.
(3) Es ist verboten auf Personen, die über keinen geeigneten Augenschutz verfügen, zu schießen, auch wenn für diese Person keine offensichtliche Gefahr für das Augenlicht
besteht.
(4) Das Schießen auf Tiere ist verboten. Tauchen Tiere auf (Rehe, Hirsche, Hunde, etc.), muss die Orga umgehend informiert und der Beschuss eingestellt werden.
(5) Verirren sich fremde Menschen, wie Wanderer oder Schaulustige, etc., auf dem Spielfeld, muss die Orga ebenfalls sofort informiert und der Beschuss eingestellt werden.
(6) Blind-Fire ist verboten. Das blinde Schiessen um Ecken oder über Deckungen stellt ein zu hohes Risiko dar. Generell schiesst man nur auf das, was man auch sieht. Dies gilt auch für das blinde Schießen in dichtes Gebüsch oder ins Dunkle.
§16 Trefferanzeige
(1) Die Spieler sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen fair zu spielen, Treffer anzuerkennen und die Anweisungen des Schiedsrichters zu befolgen.
(2) Wird ein Spieler direkt am Körper getroffen, so hat er dies durch das Heben von mindestens einem Arm und dem lauten und deutlichen Ausruf "Hit" (engl. "getroffen") anzuzeigen und sich unverzüglich auf schnellstem Wege zu einer neutralen Zone zu begeben. Es ist ihm dabei untersagt, noch im Spiel befindlichen Mitspielern Hinweise jeglicher Art zu geben, die ihnen zum Vorteil gereichen würden.
(3) Indirekte Treffer (Querschläger und Treffer des Airsoft-Sportgeräts) gelten nicht als Treffer und haben nicht das Ausscheiden des Getroffenen aus dem laufenden Spiel zur
Folge.
(4) Es steht dem Veranstalter frei, Änderungen der Trefferregelung vorzunehmen, wenn dies dem Spielbetrieb förderlich ist und vor Spielbeginn den Teilnehmern zur Kenntnis gebracht wird.
§17 Shot-Regelung
(1) Wird der Sicherheitsabstand gemäß §8 unterschritten, können Spieler einander virtuelle Treffer durch den Zuruf "Shot" anzeigen.
(2) Um einen Spieler auf diese Art aus dem Spielverlauf ausscheiden zu lassen, sind folgende Kriterien zu erfüllen:
1. Der zu treffende Spieler muss deutlich anvisiert werden.
2. Es muss ein Magazin an das Airsoft-Sportgerät angeschlossen sein.
(3) Das Ausscheiden aus dem Spiel ist auch dann gültig, wenn sich im angesteckten Magazin keine BB’s mehr befinden und der Spieler im guten Glauben gehandelt hat.
(4) Stehen sich zwei Spieler derart gegenüber, so gelten beide als getroffen und haben nach §16 Abs.2 zu verhalten.
(5) Ist die Situation unklar oder kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den Spielern entscheidet der Schiedsrichter.
§18 Sicherheit außerhalb des Spielareals
(1) In der ausgewiesenen Safe Zone ist das Benützen jeglicher Airsoft-Sportgeräte verboten.
(2) Vor dem Betreten der Safe Zone hat die Sicherheit wie folgt hergestellt zu werden:
1. Das Magazin muss abgenommen werden.
2. Es darf sich keine Munition mehr in der HopUp-Aufnahme bzw. im Lauf befinden (kann beim Eingang leergeschossen werden)
3. Falls vorhanden, muss die Waffe mechanisch gesichert werden
4. Nicht mit Airsoft-Sportgeräten in der Safe Zone herumhantieren, sondern am Besten in sein Zelt bringen (Waffen können am Schiesstand angeschaut, und ausprobiert werden)
(3) Faustfeuerwaffen dürfen gesichert und im Gürtelholster in der Safe Zone mitgeführt werden, sofern sie nicht geladen sind und sich kein Schuss mehr im Lauf oder in der HopUp-Aufnahme befindet.
§19 Zusatzausrüstungen und Zielhilfen für Airsoft-Sportgeräte
(1) Es ist gestattet, Zusatzausrüstungen und Zielhilfen bei Spielen zu verwenden. Das verwenden von Laser-Zielhilfen sind grundsätzlich untersagt.
(2) Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und ähnlich wirkenden Knallkörpern ist untersagt.
§20 Alkohol, Tabak und Drogen
(1) Der Konsum von Alkohol ist vor und während Veranstaltungen zum Zwecke der Berauschung untersagt.
(2) Der Konsum von gesetzlich verbotenen Suchtmitteln ist untersagt. Personen, die vor, während oder bis zur Abreise von einer Veranstaltung illegale Suchtmittel konsumieren oder zum Zeitpunkt der Veranstaltung unter deren Einfluss stehen, werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
(3) Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen und speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt, sofern dies der Veranstalter nicht anders vorschreibt. Wird auf dem Spielfeld geraucht, müssen Zigarettenstummel unbedingt eingepackt udn mitgenommen werden.
§21 Politische und religiöse Aktivitäten
(1) Das Verbreiten jeglicher politischer oder religiöser Ansichten vor, während und nach Veranstaltungen ist untersagt.
§22 Fahrzeuge und Drohnen
(1) Auf dem Spielfeld werden Fahrzeuge o.a. Drohnen zum Einsatz kommen. Die Fahrzeuge sind Grundsätzlich für die Orga bestimmt, werden aber bei speziellen Angelegenheiten auch im Spiel selbst eingesetzt. Dasselbe gilt für fahrende und fliegende Drohnen.
(2) Wird das Fahrzeug von einem Orga-Mitarbeiter gefahren, darf unter keinen Umständen, in dessen Richtung geschossen werden. Die Fahrzeuge der Orga haben immer Vortritt. Ertönt, wie z.B. bei einem Notfall oder einer Verletzung, die Sirene des Orga-Fahrzeugs, ist das Spiel sofort zu unterbrechen, die Magazine aus den Waffen zu entfernen und die Waffen, wenn möglich, mechanisch zu sichern. Sobald die Sirene dann abgestellt wird und erneut für eine kurze Zeit ertönt, kann das Spiel wieder fortgesetzt werden
(3) Wird das Fahrzeug im Spiel eingesetzt, und kann von beiden Parteien verwendet werden, sieht die Regelung folgendermassen aus:
1. Es befinden sich am Fahrzeug 3 Luftballone, werden diese zerschossen, ist das Fahrzeug “zerstört” und die Fahrer müssen es verlassen. Das Fahrzeug funktioniert erst wieder, wenn eine der beiden Parteien erneut 3 Luftballone an das Fahrzeug anbringen kann (dann ist das Fahrzeug wieder “repariert”. Luftballone können immer nur dann angebracht werden, wenn alle 3 Zerschossen sind.
2. Werden die Fahrer getroffen, wird die normale “Hit”-Regelung verwendet und sie müssen das Fahrzeug verlassen, sollten dann aber noch 1, 2 oder 3 Luftballone intakt sein, kann das Fahrzeug ganz normal weiter genutzt werden.
§21 Schlafplätze (Zelte)
(1) Beim Betreten der Schlafräume (Mietzelte, etc.) ist auf folgendes zu achten:
1. Möglichst ruhig und rücksichtsvoll ins Zelt kommen
2. Keine Musik (nur mit Kopfhörer)
3. Keine Gespräche & Diskussionen in den Schlafräumen
4. Der eigene Schlafplatz muss bei Event-Ende komplett geräumt sein, es darf sich kein Abfall mehr im Zelt befinden.
5. Schäden am Zelt müssen der Orga umgehend gemeldet werde
§22 Toiletten
(1) Je nach grösse des Events stehen selbstverständlich TOI TOI-Toiletten oder eines anderen Anbieters zur Verfügung.
1. Bitte verlassen Sie die sanitären Anlagen so, wie auch Sie sie gerne antreffen würden
§23 Naturschutz und Littering
(1) Naturschutz ist uns sehr wichtig, und beinhaltet folgende Regeln:
1. Es wird kein Littering toleriert. Alle Abfälle, Kaugummis, Zigarettenstummel, etc. müssen unbedingt eingepackt werden. Gäste die dabei erwischt werden, wie sie, z.B. einen Zigarettenstummel in den Wald werfen, werden sofort vom Event ausgeschlossen
2. Alles wird wenn möglich naturbelassen; keine Äste von Bäumen abschneiden, nichts in Baumrinden ritzen, keine Steine und tote Baumstämme auf dem Boden bewegen (dienen als Wohn-und Schutzort für Insekten, Nager und sonstiger Kleintiere.
3. Es wird im Wald nur gekotet, wenn die Person WC-Papier aus Altpapier dabei hat, und ein mind. 20 cm tiefes Loch, weit ausserhalb des Spielfeldes gräbt, und danach wieder komplett (!) zuschüttet.
III. Abschnitt – Strafbestimmungen
§24 Strafkatalog
(1) Dem Schiedsrichter stehen folgende Mittel zur Aufrechterhaltung des ordentlichen Spielbetriebs zur Verfügung:
1. die Verwarnung als gelindestes Mittel,
2. den Ausschluss vom laufenden Spiel,
3. den Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung bereits entrichteter Teilnahmegebühren
§25 Verwarnung
(1) Die Verwarnung stellt die gelindeste Strafe dar und bleibt ohne Folgen.
(2) Stellt der Spieler trotz zweimaliger Verwarnung das regelwidrige Verhalten nicht ein, so ist gemäß §25 zu verfahren.
§26 Ausschluss vom laufenden Spiel
(1) Der Spieler wird vom laufenden Spiel ausgeschlossen, darf jedoch nach Ablauf des laufenden Spiels wieder an der Veranstaltung teilnehmen.
(2) Stellt der Spieler trotz Ausschluss vom laufenden Spiel das regelwidrige Verhalten nicht ein, so ist gemäß §27 zu verfahren.
§27 Ausschluss von der Veranstaltung
(1) Die Schiedsrichter sind berechtigt, Spieler, die schwere Regelverstöße begangen haben oder ihr regelwidriges Verhalten selbst nach Ausschöpfung der §23 und §24 nicht einstellen, der Veranstaltung zu verweisen.
(2) Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung erlöschen alle Ansprüche auf bereits entrichtete Startgelder.

EVENTS
- Termin wird bekanntgegebenOrt wird bekanntgegebenSchon seit Jahren macht ein unheimlicher Serienkiller Jagd auf Wanderer und schutzlose Personen. Bereits wurden mehr als 12 blutrünstige Morde in den umliegenden Wäldern gemeldet.
- Termin wird bekanntgegebenOrt wird bekanntgegebenEine 4-Köpfige Schläferzelle, ursprünglich aus Indonesien, hat 2 Schweizer Geiseln in Ihrer Gewalt und droht damit, sie zu töten, wenn nicht sofort ihr Landsmann “Ohmad Puri” aus der Untersuchungshaft freigelassen wird.
- Termin wird bekanntgegebenOrt wird bekanntgegebenWir besuchen das verlassene, alte Sanatorium im Tessin und schlagen unser Basislager im dunklen Wald hinter dem unheimlichen Gebäude auf!
- Termin wird bekanntgegebenOrt wird bekanntgegebenEndlich ist es soweit, das 1. Vereinstreffen steht an. In gemütlicher Runde sitzen wir zusammen und planen gemeinsam die nächsten Schritte!
WEREWOLF BEITRETEN
Vorausetzungen:
1. Uniform: "MARPAT"
2. Helm: Schwarz
3. Weste, Holster, Gürtel: Schwarz
4. Stiefel: Schwarz
5. Schutzbrille: Schwarz
6. Maske, Gitter, Sturmhaube: Schwarz
7. Handschuhe: Schwarz
8. Transport- und Waffentragtaschen: Farbe egal (!)
Mitgliedschaftsgebühr für 1 Jahr: CHF 365.-
Zusätzliche Gebühr pro Event (1 Tag): CHF 10.-
Zusätzliche Gebühr pro Event (2 Tage): CHF 20.-
BB's, Gas, Batterien, alkoholische Getränke, Snacks, u.A. sind NICHT inklusiv!

Vorteile:
1. 48 Gratis LOUIS XIV Energy-Dosen pro Jahr für jedes Teammitglied
2. Wettbewerbe/Tombolas bei jedem Event (!)
3. Vergünstigungen in Partner-Shops
4. Team-Reisen und Team-Events
5. Strategie- und Taktikschulungen
6. Fahrzeuge, Drohnen, etc.
7. Riesengrosses Basiscamp mit Outdoor-Kino und Hundestation
8. Etc.
